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Vertrags- und Buchungshinweise

Zuletzt aktualisiert: 1. Oktober 2026

Hier finden Sie die Zuständigkeiten und die maßgeblichen Vertragsunterlagen für die Nutzung von TIDEFORCE. Diese Übersicht ersetzt keinen individuell vereinbarten Vertrag und keine Buchungsbedingungen Ihrer Schule.

TIDEFORCE als Softwareanbieter

TIDEFORCE UG (haftungsbeschränkt) stellt Software für Schulen und deren Buchungs- und Betriebsabläufe bereit. Unternehmensangaben finden Sie im Impressum. Die Nutzung der Software macht TIDEFORCE nicht zum Veranstalter eines Sportkurses oder zum Vermieter der Ausrüstung.

Buchungen bei einer Schule

Ihr Vertrag über Kurs, Verleih, Unterkunft oder Waren kommt mit dem im jeweiligen Angebot genannten Anbieter zustande. Dessen Bedingungen bestimmen Leistung, Preis, Zahlung, Stornierung, Umbuchung und gegebenenfalls Widerruf. Sie müssen vor einer zahlungspflichtigen Bestellung zugänglich sein. Für Rückfragen oder die Ausübung Ihrer Rechte nutzen Sie die Kontaktdaten Ihrer Schule. Ein gesetzliches Widerrufsrecht hängt von der konkreten Leistung ab; insbesondere können termingebundene Freizeitangebote einer gesetzlichen Ausnahme unterliegen. Ein allgemeiner Ausschluss für sämtliche Angebote gilt daraus nicht.

Softwarevertrag für Schulen

Leistungsumfang, Entgelte, Laufzeit, Support und vereinbarte Servicebedingungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot bzw. Order-Formular und den darin einbezogenen Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Maßgeblich ist die tatsächlich vereinbarte Fassung. Website-Texte und Produktbeschreibungen begründen keine davon abweichenden individuellen Zusagen. Ihre Vertragsunterlagen erhalten Sie im Abschlussprozess und auf Anfrage.

Auftragsverarbeitung

Soweit TIDEFORCE personenbezogene Daten für eine Schule verarbeitet, wird vor Beginn eine AVV nach Art. 28 DSGVO mit den erforderlichen Anlagen vereinbart. Die AVV V0.3 umfasst insbesondere Verarbeitungsumfang, Dienstleister und internationale Übermittlungen, Löschregeln sowie technische und organisatorische Maßnahmen. Neue Zwecke, Module oder Unteraufträge müssen vom vereinbarten Umfang gedeckt oder nach dem vorgesehenen Verfahren ergänzt sein. Eine AVV ersetzt weder die Datenschutzerklärung der Schule noch eine erforderliche Einwilligung. Weitere Angaben stehen in den App-Datenschutzhinweisen.

Datenmitnahme und Vertragsende

Export, Unterstützung beim Anbieterwechsel, Übergangs- und Abrufzeiträume sowie anschließende Löschung richten sich nach den vereinbarten Nutzungsbedingungen und der AVV. Gesetzliche Rechte, insbesondere die gegebenenfalls anwendbaren Wechselrechte aus dem EU Data Act, bleiben unberührt. Wenden Sie sich für die Planung eines Exports oder Wechsels frühzeitig an den TIDEFORCE-Kontakt Ihres Vertrags.

Fragen und gesetzliche Rechte

Für Fragen zu Ihrem TIDEFORCE Softwarevertrag kontaktieren Sie info@tideforce.de. Für eine Schulbuchung ist der jeweilige Anbieter zuständig. Diese Übersicht enthält keinen pauschalen Haftungsausschluss; zwingende gesetzliche Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.